Dieses Objekt existiert nicht mehr
Einfamilienhaus 6 Zimmer
- 145 m2
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Einfamilienhaus mit 6 Zimmer
Einfamilienhaus mit 6 Zimmern auf einem Grundstück von 800 m², sehr gut gelegen im Herzen einer ruhigen und angenehmen Wohngegend, in der Nähe aller Annehmlichkeiten, weniger als 5 Minuten von der Autobahneinfahrt A12 Düdingen, 10 Minuten von Freiburg und 20 Minuten von Bern entfernt.
Das Haus ist in 2 Ebenen unterteilt,
Im oberen Erdgeschoss:
Charmantes Wohnzimmer mit Kamin und direktem Zugang zum Garten.
Große Wohnküche
Badezimmer mit WC, Waschbecken und Badewanne
3 Schlafzimmer, davon 2 Schlafzimmer mit Wandschränken
Eingangsbereich mit mit Zugang zum Estrick
Im unteren Erdgeschoss:
2 Schlafzimmer mit Wandschränken
1 Badezimmer mit WC, Lavabo und Dusche
Waschküche
Keller
Technikraum
Doppelgarage
Ein schöner Garten und 2 Außenparkplätze runden den Komplex ab.
Diese Immobilie ist gut erhalten, da regelmässig Unterhaltsarbeiten sowie diverse Renovationsarbeiten vorgenommen wurden.
Ein Einfamilienhaus dieser Art in der Nähe der Stadt Freiburg ist eine Rarität. Die Nähe des Autobahnanschlusses A12 sowie die Annehmlichkeiten der städtischen Infrastruktur von Düdingen, Freiburg und Bern sind ein grosser Vorteil.
Für weitere Informationen (zusätzliche Fotos, Baupläne, Verkaufsbedingungen,....) klicken Sie auf "PDF-Datei" und melden Sie sich kostenlos an.
Zonennutzung, nach Informationen der Gemeinde Düdingen, 08.07.2019
Wohnzone niederer Dichte, Homepage der Gemeinde Link: http://www.duedingen.ch/xml_1/internet/de/application/d19/d30/f352.cfm
Getrenntes oder ein einfaches Abwassersysteme, nach Informationen der Gemeinde Düdingen, 08.07.2019
Gemäss Auszug des Kanalisationskatasters (Pläne verfügbar nach anfrage) wird die Liegenschaft zurzeit über die Nachbarparzellen im Mischsystem entwässert (Detailangaben der privaten Entwässerung sind uns nicht bekannt). Gemäss gültigem Gewässerschutzgesetz muss jede Liegenschaft im Trennsytem, d.h. Trennung des Schmutzwassers und des Meteorwassers (Dach-, Vorplatz-, und Sickerwasser) entwässert werden. Das Meteorwasser wird primär auf der Parzelle durch eine Oberbodenpassage versickert. Falls keine Versickerung möglich ist (Nachweis muss erbracht werden) sind Retentionsmassnahmen vorzusehen. Gemäss GEP beträgt der einzuhaltende Abflussbeiwert 15% bei einer Zeitperiode von 5 Jahren (siehe Anhang). Nach der Retention kann das Meteorwasser, wenn keine öffentliche Meteorwasserkanalisation mit Anschlussmöglichkeit im Gebiet besteht (ist vorliegend nicht der Fall), auf Zusehen und als Übergangslösung am Parzellenrand mit dem Schmutzabwasser kurzgeschlossen werden. Dazu müssen je ein Kontrollschacht für die beiden Abwässer erstellt werden. Die Anpassung der Entwässerung gemäss Vorgaben des GEP und dem Gewässerschutzgesetz kann vom Gemeinderat jederzeit verlangt werden. In der Regel wird dies verlangt, sobald ein Baugesuch auf der Liegenschaft eingereicht wird.