Baugrundstück, frei von jeglicher Bebauung und mit gültiger Baugenehmigung, ideal gelegen in ruhiger Umgebung, in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten und mit herrlicher Aussicht.
Ein Projekt für eine freistehende Villa wurde abgeschlossen und eine Baugenehmigung wurde erteilt.
Die folgenden Elemente sind den Gemeindevorschriften entnommen:
Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt gemäß den Vorschriften 0,12, d. h. 183 m² am Boden.
Maximale Fassadenhöhe 6 m auf der Schwelle.
Anzahl der zulässigen Stufen:
Bei einer Oberfläche von mehr als 80 m² ist die Anzahl der Ebenen auf zwei begrenzt:
- zwei unter der Schwelle und ohne bewohnbare Dachböden oder
- eine unter der Schwelle und ein bewohnbarer Dachbodenraum.
Maximale Anzahl der Wohneinheiten;
- Zwei
Abstand zu den Grundstücksgrenzen: 6 m von den Nebenfassaden, 8 m von der Hauptfassade
Der COS (Coefficient of Land Use) entspricht dem Verhältnis zwischen der von Gebäuden eingenommenen Grundfläche und der Fläche des Grundstücks.
Angesichts der Fläche im Villenbereich, d. h. 1.521 m², ergibt sich die Bruttowohnfläche
Die Gesamtfläche (ermittelt nach den oben genannten Kriterien) beträgt 366 m², während die maximale Geschossfläche (ermittelt nach dem COS) 183 m² beträgt.
Die zuvor genannten Elemente würden beispielsweise den Bau einer großen Villa mit einem Gesamtvolumen von 1.922 m³ ermöglichen. Ihre Nettogrundfläche läge somit bei (366 m² x 0,90 abzüglich der Wände) = 329 m².
Das Grundstück ist mit einer gültigen Baugenehmigung bebaubar.
Ein Projekt für eine freistehende Villa wurde abgeschlossen und eine Baugenehmigung wurde erteilt.
Die folgenden Elemente sind den Gemeindevorschriften entnommen:
Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt gemäß den Vorschriften 0,12, d. h. 183 m² am Boden.
Maximale Fassadenhöhe 6 m auf der Schwelle.
Anzahl der zulässigen Stufen:
Bei einer Oberfläche von mehr als 80 m² ist die Anzahl der Ebenen auf zwei begrenzt:
- zwei unter der Schwelle und ohne bewohnbare Dachböden oder
- eine unter der Schwelle und ein bewohnbarer Dachbodenraum.
Maximale Anzahl der Wohneinheiten;
- Zwei
Abstand zu den Grundstücksgrenzen: 6 m von den Nebenfassaden, 8 m von der Hauptfassade
Der COS (Coefficient of Land Use) entspricht dem Verhältnis zwischen der von Gebäuden eingenommenen Grundfläche und der Fläche des Grundstücks.
Angesichts der Fläche im Villenbereich, d. h. 1.521 m², ergibt sich die Bruttowohnfläche
Die Gesamtfläche (ermittelt nach den oben genannten Kriterien) beträgt 366 m², während die maximale Geschossfläche (ermittelt nach dem COS) 183 m² beträgt.
Die zuvor genannten Elemente würden beispielsweise den Bau einer großen Villa mit einem Gesamtvolumen von 1.922 m³ ermöglichen. Ihre Nettogrundfläche läge somit bei (366 m² x 0,90 abzüglich der Wände) = 329 m².
Das Grundstück ist mit einer gültigen Baugenehmigung bebaubar.