Wohnung 5.5 Zimmer
- 142 m2
- 5.5
MINERGIE-Wohnung mit 5.5 Zimmern im Dachgeschoss mit Jurablick
MINERGIE-Wohnung mit 5,5 Zimmern im Dachgeschoss
Aufteilung der Wohnung:
Vorraum mit Schränken/Garderoben und Technik
Wohnzimmer mit offener Küche von 44 m²
ein Zimmer von 20,70m2
ein Schlafzimmer von 14,60m2
ein Raum von 14,30m
ein Zimmer von 10,90m2
ein Badezimmer/WC von 6 m² mit Lage
Waschkolonne
ein 4,5 m² großes Duschbad/WC
ein 8 m2 großer Badewannenbalkon (Südwestausrichtung)
ein privater Keller
Budgets und Beschreibungen der Sanitäreinrichtungen auf Anfrage.
Küchenbudget: CHF 30.000.-Der Käufer entscheidet über die Qualität der Oberflächen
Küche, Farbe, Marke der Geräte, Ausführung der Arbeitsplatte und Rückwände zwischen den Möbeln.
Die Lieferung und Installation aller Materialien und Geräte wird von den im Rahmen der Aktion ausgewählten Gewinnerunternehmen durchgeführt.
Zweiflutige Lüftung mit 1 Monoblock pro Wohnung, individuelle Regelung
Wärmeerzeugung durch Wärmepumpe und Erdwärmesonden, Fußbodenheizung durch Spule im Estrich.
Fußbodenkühlung im Sommer, ein regelbarer Thermostat pro Raum.
Fenster mit Dreifachverglasung, Schiebe-Hebefenster für den Zugang zum Balkon.
Aufzug zur Verteilung des Parkplatzes und der Etagen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Öffnungsweite 90 cm.
Parkplatz mit weißen Wänden und Boden mit widerstandsfähiger Epoxidfarbe, bestehend aus großen Stellplätzen.
32 kWp Photovoltaikfelder.
Leise motorisierte Lamellenjalousien V90 mit Wandsteuerung.
Motorisierter Sonnenschutz mit Fernbedienung.
Externe Stromversorgung auf dem Balkon mit wasserdichter Steckdose
Unterdurchschnittliche PSA-Kosten dank effizientem Energiekonzept.
Parkplatz :
eine Tiefgarage mit 12 Stellplätzen
Außenparkplatz für 3 Stellplätze
Fahrradabstellplatz im Freien
Im Verkaufspreis der Wohnungen nicht enthalten:
Innenparkplatz: CHF 30'000.-.
Tiefgaragenstellplatz mit Abstellraum: CHF 35'000.-.
Aussenparkplatz: CHF 15'000.-
Die Bezugsfläche für den Verkauf ist die gewichtete PSA-Fläche, die in der Mitte der Wand berechnet wird (Zuschlag der halben Fläche der Balkone bzw. eines Drittels der Fläche der Terrassen).
Die gemäß den USPI-Empfehlungen berechnete Wohnfläche ist Richtwert und
im Falle einer Vermietung ausschlaggebend.