Dieses Objekt existiert nicht mehr
Bauland
- 1185 m2
Land der industriellen Landwirtschaft 1185 in Grimisuat
Grundstück in industrieller Landwirtschaftszone
Nachstehend der Artikel der Verordnung über die industrielle Landwirtschaftszone. Dem Artikel zufolge muss die Zuweisung von Gebäuden einen Bezug zur Landwirtschaft oder zum Weinbau haben.
Art. 119 INDUSTRIELLE LANDWIRTSCHAFTSZONE
- 1 Diese Zone ist zur Aufnahme von Ausrüstungen bestimmt, die im Zusammenhang mit der Landwirtschaft und / oder dem Weinbau stehen (Keller, Gewächshäuser, intensive Gemüseanbaukulturen, Industriebetriebe, Räumlichkeiten für Freizeitpferde oder ähnliche Ausrüstungen), in denen keine Arbeiten durchgeführt werden können das Gebiet der Landwirtschaft, und die nicht direkt von der Bodenbearbeitung abhängig sind.
- 2 Die für Konstruktionen geltenden Anforderungen werden von Fall zu Fall in Abhängigkeit von der vorgesehenen Art der Maßnahme festgelegt.
- 3 Es sind nur für Überwachungszwecke bestimmte Wohnungen zugelassen.