Schönes Grundstück in Ravoire sur Martigny inmitten der Natur, ideal für ein Projekt von ein oder zwei Chalets von je 165 m2 Nettowohnfläche.
Super Aussicht, Zugang und Ausstattung in unmittelbarer Nähe, ruhige Lage für Naturliebhaber.
10 Minuten von Martigny und der Autobahnausfahrt A9 entfernt.
Besonderheiten:
1073 m2 Bauland
806 m2 Wald
ZONE 9 Wohnzone geringer Dichte D - Ravoire / Sommet des Vignes et Planodzan
a) Definition und Zweck Diese Zonen sind für individuelle oder gruppierte Wohngebäude und für Aktivitäten bestimmt, die keine Belästigung für die Nachbarschaft verursachen.
Handwerkliche Werkstätten, Lagerhallen und ländliche Gebäude sind verboten.
b) Höhe Maximale Höhe Wohnzone geringer Dichte C = 7.00m
Wohnzone geringer Dichte D = 8.50m
c) Dach 2-Giebel-Dach
d) Fassaden Holz, Mauerwerk
e) Länge Maximale Länge = 12.00m
Der Gemeinderat kann spezifische Vorschriften verlangen, um die Integration von gruppierten Wohnhäusern zu verbessern.
Insbesondere wird Folgendes verlangt:
1. maximal 3 zusammenhängende Einheiten, maximal 12m pro Einheit
2. Mindestabstand der Fassadennasen zwischen den Einheiten: 2m
3. eine spezifische Dachform, um die Lesbarkeit jeder Einheit zu verstärken.
g) Abstand
Minimaler und normaler Abstand: 4m
Hauptabstand D: 8m
h) Verstreute Anordnung.
i) Quartierplan u max = 0.35 minimale Fläche = 5'000m2
j) Lärmempfindlichkeitsgrad:
Der Lärmempfindlichkeitsgrad beträgt II (DS: II) gemäss Artikel 43 der Lärmschutzverordnung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei der Agentur.
www.immo-trading.com
BT Building Technology Sàrl
Für Fragen oder eine mögliche Besichtigung vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Super Aussicht, Zugang und Ausstattung in unmittelbarer Nähe, ruhige Lage für Naturliebhaber.
10 Minuten von Martigny und der Autobahnausfahrt A9 entfernt.
Besonderheiten:
1073 m2 Bauland
806 m2 Wald
ZONE 9 Wohnzone geringer Dichte D - Ravoire / Sommet des Vignes et Planodzan
a) Definition und Zweck Diese Zonen sind für individuelle oder gruppierte Wohngebäude und für Aktivitäten bestimmt, die keine Belästigung für die Nachbarschaft verursachen.
Handwerkliche Werkstätten, Lagerhallen und ländliche Gebäude sind verboten.
b) Höhe Maximale Höhe Wohnzone geringer Dichte C = 7.00m
Wohnzone geringer Dichte D = 8.50m
c) Dach 2-Giebel-Dach
d) Fassaden Holz, Mauerwerk
e) Länge Maximale Länge = 12.00m
Der Gemeinderat kann spezifische Vorschriften verlangen, um die Integration von gruppierten Wohnhäusern zu verbessern.
Insbesondere wird Folgendes verlangt:
1. maximal 3 zusammenhängende Einheiten, maximal 12m pro Einheit
2. Mindestabstand der Fassadennasen zwischen den Einheiten: 2m
3. eine spezifische Dachform, um die Lesbarkeit jeder Einheit zu verstärken.
g) Abstand
Minimaler und normaler Abstand: 4m
Hauptabstand D: 8m
h) Verstreute Anordnung.
i) Quartierplan u max = 0.35 minimale Fläche = 5'000m2
j) Lärmempfindlichkeitsgrad:
Der Lärmempfindlichkeitsgrad beträgt II (DS: II) gemäss Artikel 43 der Lärmschutzverordnung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei der Agentur.
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