Das Viertel «Les Empétières» liegt nordöstlich des Dorfes Dombresson, am Waldrand mit optimaler Sonneneinstrahlung.
Die Villen liegen oberhalb der Hauptstrasse, eingebettet in einen Hügel, der eine freie Sicht auf das Tal bietet.
Ein schöner, ausgestatteter Spielplatz steht den Bewohnern des Viertels zur Verfügung.
Ziele dieser Realisierung sind, einen möglichst sanften Übergang zwischen dem bebauten Raum und der Land- und Waldwirtschaftszone zu gewährleisten, ein Ensemble mit architektonischer Kohärenz zu schaffen, dabei die landschaftlichen Qualitäten des Standortes zu bewahren und die spezifischen Merkmale des Ortes, insbesondere Topographie und Ausrichtung, bei der Anordnung der Bauten zu berücksichtigen.
Dieses Projekt zielt darauf ab, eine gewisse visuelle Kohärenz innerhalb des Viertels zu erhalten, wobei die Ausstattungen der Villen den Wünschen der zukünftigen Käufer überlassen bleiben.
Die Fotos des Projekts dienen als Beispiel.
Zusätzlich zu den beiden angebotenen Villentypen – die Südvillen des Typs E und die Nordvillen des Typs D, je nach ihrer Lage im Viertel – stehen auch zwei Grundstücke zum Verkauf.
Haftungsausschluss
Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen, Abbildungen, Pläne, Flächenangaben, Beschreibungen, Ausstattungen und Einrichtungen dienen ausschliesslich Informations- und Werbezwecken. Sie werden in gutem Glauben bereitgestellt und haben keinen vertraglichen Charakter.
Der Bauträger, Verkäufer oder Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Plänen, Flächen, Materialien, Ausstattungen, Einrichtungen oder anderen Merkmalen des Projekts vorzunehmen, insbesondere aus technischen, administrativen, architektonischen Gründen oder aufgrund von Anforderungen der zuständigen Behörden.
Die in dieser Dokumentation dargestellten Visualisierungen, Perspektiven, computergenerierten Bilder und Abbildungen dienen lediglich als Anhaltspunkt und stellen keine Verpflichtung bezüglich der endgültigen Realisierung des Projekts dar.
Ausschliesslich die von den Parteien ordnungsgemäss unterzeichneten Vertragsdokumente sind massgebend und verbindlich für den Bauträger, Verkäufer oder Vermieter.
Die Villen liegen oberhalb der Hauptstrasse, eingebettet in einen Hügel, der eine freie Sicht auf das Tal bietet.
Ein schöner, ausgestatteter Spielplatz steht den Bewohnern des Viertels zur Verfügung.
Ziele dieser Realisierung sind, einen möglichst sanften Übergang zwischen dem bebauten Raum und der Land- und Waldwirtschaftszone zu gewährleisten, ein Ensemble mit architektonischer Kohärenz zu schaffen, dabei die landschaftlichen Qualitäten des Standortes zu bewahren und die spezifischen Merkmale des Ortes, insbesondere Topographie und Ausrichtung, bei der Anordnung der Bauten zu berücksichtigen.
Dieses Projekt zielt darauf ab, eine gewisse visuelle Kohärenz innerhalb des Viertels zu erhalten, wobei die Ausstattungen der Villen den Wünschen der zukünftigen Käufer überlassen bleiben.
Die Fotos des Projekts dienen als Beispiel.
Zusätzlich zu den beiden angebotenen Villentypen – die Südvillen des Typs E und die Nordvillen des Typs D, je nach ihrer Lage im Viertel – stehen auch zwei Grundstücke zum Verkauf.
- Parzelle A2
Grundstück Nr. 2827 des Katasters von Dombresson
Fläche von 630m2
Im Preis inbegriffen sind die Gebühren für diverse Anschlüsse sowie die Erschliessung des Grundstücks
Preis auf Anfrage
Haftungsausschluss
Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen, Abbildungen, Pläne, Flächenangaben, Beschreibungen, Ausstattungen und Einrichtungen dienen ausschliesslich Informations- und Werbezwecken. Sie werden in gutem Glauben bereitgestellt und haben keinen vertraglichen Charakter.
Der Bauträger, Verkäufer oder Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Plänen, Flächen, Materialien, Ausstattungen, Einrichtungen oder anderen Merkmalen des Projekts vorzunehmen, insbesondere aus technischen, administrativen, architektonischen Gründen oder aufgrund von Anforderungen der zuständigen Behörden.
Die in dieser Dokumentation dargestellten Visualisierungen, Perspektiven, computergenerierten Bilder und Abbildungen dienen lediglich als Anhaltspunkt und stellen keine Verpflichtung bezüglich der endgültigen Realisierung des Projekts dar.
Ausschliesslich die von den Parteien ordnungsgemäss unterzeichneten Vertragsdokumente sind massgebend und verbindlich für den Bauträger, Verkäufer oder Vermieter.