Einfamilienhaus 20 Zimmer
- 574 m2
- 15
- 20
Weiler mit Weinberg und atemberaubender Aussicht auf den Genfersee und die Alpen
- Ein kleiner Weiler, umgeben von 4 Hektar Weinbergen und einem herrlichen Wald, Quellwasser
- Atemberaubende Aussicht auf den Genfersee, die Alpen und die Landschaft
- Drei Häuser, Gesamtwohnfläche 574 m2, zum Renovieren
- Nebengebäude - Scheune, Stall, Garagen, Schuppen, Hangar, insgesamt 478 m2
- Zentrum von Begnins und alle Annehmlichkeiten 1,5 km entfernt
- Nyon 8 km, Lausanne 37 km, Flughafen Genf 30 km
DIE DOMÄNE
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diesen charmanten kleinen alten Weiler zu erwerben und zu renovieren, der drei Häuser, verschiedene landwirtschaftliche Gebäude, Weinberge, eine Weide und einen herrlichen Wald umfasst, die sich alle über eine Gesamtfläche von 9,9 Hektar erstrecken.
Die nach Südosten ausgerichtete Lage auf dem Hügel oberhalb von Luins bietet eine herrliche Umgebung und einen Panoramablick auf den Genfersee, die Alpen und den Mont-Blanc.
Obwohl das Anwesen in einer natürlichen Umgebung liegt, befinden sich Annehmlichkeiten wie Schulen, Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel in Luins oder Begnins, deren Zentrum über eine zweite Zufahrtsstraße, die von der Nordseite westlich der Domäne abgeht, nur 1,5 km entfernt ist .
Die Einkaufszentren der Küste liegen in unmittelbarer Nähe. Die Autobahnauffahrt ist in wenigen Minuten erreichbar. Nyon ist 8 km, Lausanne 37 km und der Flughafen Genf 30 km entfernt.
Die gesamten 9,9 Hektar umfassen 4 Hektar Rebfläche im Südosten und Norden, 0,5 Hektar Weideland und 4,6 Hektar Wald. Die Rebsorten sind Gamay, Pinot Noir, Pinot Gris und hauptsächlich Chasselas. Zu den Gebäuden mit einem Volumen von 5.357 m³ gehören:
1. „La Maison vigneronne“ , ein separates Haus
2. Ein Gebäude bestehend aus:
„La Nouvelle ferme“ , ein zweites Haus
eine Scheune
Stallungen
„The Old Farm“, ein drittes Haus
3. Ein Rabatt
4. Ein landwirtschaftlicher Schuppen
Alle Gebäude, mit Ausnahme von „La Maison vigneronne“, sind gemäß der Architekturzählung mit Note 4 klassifiziert und unterliegen dem Gesetz über ländliche Grundstücksrechte. „La Maison vigneronne“ ist als Note 3 klassifiziert und unterliegt nicht dem Gesetz über ländliche Landrechte.
Ein Winzer mietet den alten Bauernhof, die Scheune, den landwirtschaftlichen Schuppen und die 4 Hektar Rebfläche.