bestehend aus: Eingangsbereich mit Wandschränken, einem Wohnzimmer, zwei Schlafzimmern, einer ausgestatteten Küche, einem Badezimmer/WC, Balkon.
Sammelbesichtigung Montag, 18.05.2026 von 16:30 bis 17:00 Uhr, bitte begeben Sie sich direkt vor Ort, ohne vorherige Bestätigung.
Nur Personen, die in der Gemeinde Lausanne Anspruch auf eine subventionierte Wohnung haben und seit mindestens 2 Jahren in Lausanne wohnhaft sind, können diese Wohnung mieten. Ihre Mietzinsgrenze beträgt maximal Fr. 550.00; darüber hinaus ist es Ihnen nicht möglich, sich für diese Wohnung anzumelden.
Sammelbesichtigung Montag, 18.05.2026 von 16:30 bis 17:00 Uhr, bitte begeben Sie sich direkt vor Ort, ohne vorherige Bestätigung.
Nur Personen, die in der Gemeinde Lausanne Anspruch auf eine subventionierte Wohnung haben und seit mindestens 2 Jahren in Lausanne wohnhaft sind, können diese Wohnung mieten. Ihre Mietzinsgrenze beträgt maximal Fr. 550.00; darüber hinaus ist es Ihnen nicht möglich, sich für diese Wohnung anzumelden.