Dieses Grundstück liegt in den Hügeln oberhalb von Chesières, in Richtung Les Ecovets. Es ist nur wenige Autominuten vom Zentrum von Villars, öffentlichen Verkehrsmitteln und allen Annehmlichkeiten entfernt. Es bietet eine ruhige Lage und einen atemberaubenden Blick auf die Alpen.
BODEN
Das Grundstück befindet sich in einem bebaubaren Gebiet, das gemäß dem aktuellen Bebauungsplan der Gemeinde ECVA (Écovets-Chesières-Villars-Arveyes) als Chalet-Zone A und gemäß dem zukünftigen Bebauungsplan (PACOM) als Wohngebiet mit sehr geringer Bebauungsdichte 15 - LAT - A ausgewiesen ist. Jegliche Bebauung unterliegt diesen beiden Bestimmungen.
Des Weiteren umfasst das Grundstück laut beigefügtem Plan eine große Waldfläche. Der Bereich, in dem ein Chalet errichtet werden könnte, ist im Plan lila markiert.
Hier einige der Regeln aus den beiden Bauvorschriften:
BODEN
Das Grundstück befindet sich in einem bebaubaren Gebiet, das gemäß dem aktuellen Bebauungsplan der Gemeinde ECVA (Écovets-Chesières-Villars-Arveyes) als Chalet-Zone A und gemäß dem zukünftigen Bebauungsplan (PACOM) als Wohngebiet mit sehr geringer Bebauungsdichte 15 - LAT - A ausgewiesen ist. Jegliche Bebauung unterliegt diesen beiden Bestimmungen.
Des Weiteren umfasst das Grundstück laut beigefügtem Plan eine große Waldfläche. Der Bereich, in dem ein Chalet errichtet werden könnte, ist im Plan lila markiert.
Hier einige der Regeln aus den beiden Bauvorschriften:
- Das Gebiet ist für individuelles oder gemeinschaftliches Wohnen, Handel und Handwerk vorgesehen.
- Der Abstand zwischen den Fassaden und der Grenze des Nachbargrundstücks beträgt mindestens 8 m.
- Die Mindestfläche der Baugrundstücke beträgt 1.000 m², wobei pro Grundstück oder Bruchteil eines Grundstücks von mindestens 1.000 m² ein Wohngebäude zulässig ist.
- Das Verhältnis zwischen bebaubarer Fläche und Grundstücksfläche beträgt höchstens 1/8.